Durch die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Eschwege wurde die letzte Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin auf den 14.03.2021 terminiert und gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchgeführt. Weitere Informationen, u.a. zur Briefwahl, finden Sie daher auf der Seite über die Kommunalwahlen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Eschwege haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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