Achtung:
Das Wahlamt ist ab dem 19.03.2026, 14:00 Uhr, geöffnet.
Wir sind wie folgt persönlich im Wahlamt, Stadthaus I, Zimmer 121, für Sie da:
Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag, der 20.03.2026: 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag, der 27.03.2026: 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 304-200
Sie haben auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie nur für sich persönlich beantragen können.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Die Beantragung der Briefwahl ist vom 16.03. bis 27.03.2026, 13:00 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie im Falle einer kurzfristigen und schriftlichen Beantragung die Dauer der Postwege, damit die Unterlagen mit Ihrer Stimme auch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag wieder bei uns eingehen.
Unabhängig
von den Öffnungszeiten können Sie ab dem 16. bis 24.03.2026 online die Briefwahlunterlagen anfordern.
(In diesem Fall verkürzte Frist aufgrund Berücksichtigung der Postwege!)
Die Übermittlung der Daten erfolgt über
eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten
werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für
Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung nicht zulässig.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Meldeadresse und ggf. alternative Versandanschrift) angeben.
Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
Für
die Ausstellung der Wahlscheine und den Versand der Briefwahlunterlagen
wird bereits vor den Wahlen ein Wahlamt im Rathaus
eingerichtet. Das Wahlamt befindet sich wieder im 2. Obergeschoss des Stadthauses I direkt vor
dem Rathaussaal. Es ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Sofern Sie möchten, können Sie im Wahlamt auch gleich wählen. Halten Sie
bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.
Die Wahlbenachrichtigungen, die Sie für die Kommunalwahlen erhalten haben, gelten weiterhin für die Stichwahl.
Auch im Wahlamt gilt, dass ein/e behinderte/r
Wahlberechtigte/r sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer
anderen Person bedienen kann und wer den Antrag für eine andere Person stellt,
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
hierzu berechtigt ist.
Sollten Sie keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein,
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Wahlamtes unter der Telefonnummer 05651/304-200 oder per E-Mail an
wahlamt@eschwege-rathaus.de.
Wir prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Sie können in diesem Fall im Wahllokal mit Vorlage Ihres Personalausweises an der Wahl teilnehmen. Alternativ können wir Ihnen auch eine neue Wahlbenachrichtigung übersenden.
Bei akuter Erkrankung können die
Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt
werden. Das Wahlamt ist daher für jede Wahl auch am Samstag vor der Wahl von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular
