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Briefwahl anlässlich der Bürgermeister-Stichwahl am 29.03.2026

Achtung:
Das Wahlamt ist ab dem 19.03.2026, 14:00 Uhr, geöffnet.

Wir sind wie folgt persönlich im Wahlamt, Stadthaus I, Zimmer 121,  für Sie da:

Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag, der 20.03.2026: 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag, der 27.03.2026: 09:00 bis 13:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 304-200

Sie haben auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie nur für sich persönlich beantragen können.


Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Die Beantragung der Briefwahl ist vom 16.03. bis 27.03.2026, 13:00 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie im Falle einer kurzfristigen und schriftlichen Beantragung die Dauer der Postwege, damit die Unterlagen mit Ihrer Stimme auch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag wieder bei uns eingehen.

Briefwahlanträge online stellen

Unabhängig von den Öffnungszeiten können Sie ab dem 16. bis 24.03.2026 online die Briefwahlunterlagen  anfordern.
(In diesem Fall verkürzte Frist aufgrund Berücksichtigung der Postwege!)

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Wie kann ich sonst noch Briefwahl beantragen?

  • per E-Mail an wahlamt@eschwege-rathaus.de mit den erforderlichen Angaben:  Familienname, Vorname/n,  Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Meldeadresse und ggf. alternative Versandanschrift) 
  • mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
  • mündlich und persönlich im Rathaus (nicht telefonisch).
    Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.

Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung nicht zulässig.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Meldeadresse und ggf. alternative Versandanschrift) angeben.

Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Welche Unterlagen erhalte ich für die Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Kann ich auch direkt im Wahlamt wählen?

Für die Ausstellung der Wahlscheine und den Versand der Briefwahlunterlagen wird bereits  vor den Wahlen ein Wahlamt im Rathaus eingerichtet. Das Wahlamt befindet sich wieder im 2. Obergeschoss des Stadthauses I direkt vor dem Rathaussaal. Es ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl erreichbar. Sofern Sie möchten, können Sie im Wahlamt auch gleich wählen. Halten Sie bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.

Die Wahlbenachrichtigungen, die Sie für die Kommunalwahlen erhalten haben, gelten weiterhin für die Stichwahl. 

Auch im Wahlamt gilt, dass ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen kann und wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Was muss ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Telefonnummer 05651/304-200 oder per E-Mail an wahlamt@eschwege-rathaus.de.

Wir prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Sie können in diesem Fall im Wahllokal mit Vorlage Ihres Personalausweises an der Wahl teilnehmen. Alternativ können wir Ihnen auch eine neue Wahlbenachrichtigung übersenden.

Briefwahl im Krankheitsfall am Tag vor der Wahl und Wahlsonntag

Bei akuter Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt ist daher für jede Wahl auch am Samstag vor der Wahl von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
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Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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