ortsgericht
Standort und Öffnungszeiten
Das Ortsgericht Eschwege erreichen Sie barrierefrei im Rathaus, Stadthaus IV (Eingang über den Innenhof), Zimmer 405 (rechts neben der Treppe)
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel. (0 56 51) 3 04 - 2 28
Fax: (0 56 51) 3 14 12
Email: Ortsgericht@eschwege-rathaus.de
Sprechstunden:
Dienstag von 16:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Die Aufgaben des Ortsgerichtes sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien:
Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht. - Sterbefallanzeige:
Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der/die Ortsgerichtsvorsteher/in bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen. - Sicherung des Nachlasses:
Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben. - Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen:
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mitzuwirken. - Schätzungen:
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
Gebühren werden nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben und sind abhängig von der Leistung. Hier die Gebühren der häufigsten Anliegen:
- Beglaubigung von Kopien:
Bis zu 3 zusammenhängende Seiten 4,00 €, jede weitere Seite 0,70 € - Beglaubigung von Unterschriften:
Je Unterschrift 7,50 € - Schätzung von Immobilien:
Staffelung gemäß der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen
Personell setzt sich das Ortsgericht Eschwege derzeit wie folgt zusammen:
- Ortsgerichtsvorsteherin Frau Dr. Marita Kroneberger
- Stellvertreter der Ortsgerichtsvorsteherin und Ortsgerichtsschöffe Herr Dieter Kühnemund
- Ortsgerichtsschöffe Herr Dr. Ing. Alexander Sint
- Ortsgerichtsschöffe Herr Michael Hesse
- Ortsgerichtsschöffe Herr Stefan Rode