Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Familienförderung für Bauplätze

Die Kreisstadt Eschwege möchte Familien mit Kindern den Bau eines Eigenheimes erleichtern,
in dem sie dem betreffenden Personenkreis stadteigene Bauplätze zu günstigen Konditionen
veräußert.

Antragsberechtigt sind Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
Kindern (auch adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege) bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr. Je Kind kann nur einmalig ein Nachlass gewährt werden.

Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung im Haushalt leben. Die Förderung
wird auch für die Kinder gewährt, die innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages
geboren werden.

Die vollständige Richtlinie können Sie hier nachlesen.

Logo

Kreisstadt Eschwege

Hausanschrift
Obermarkt 22
37269 Eschwege 

Tel.: +49 5651 304-0
Fax: +49 5651 31412 

E-Mail an Stadtverwaltung

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular