Die Kreisstadt Eschwege möchte Familien mit Kindern den Bau eines Eigenheimes erleichtern,
in dem sie dem betreffenden Personenkreis stadteigene Bauplätze zu günstigen Konditionen
veräußert.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
Kindern (auch adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege) bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr. Je Kind kann nur einmalig ein Nachlass gewährt werden.
Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung im Haushalt leben. Die Förderung
wird auch für die Kinder gewährt, die innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages
geboren werden.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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