Die Einrichtung des Gestaltungsbeirates dient dem Ziel, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern. Darüber hinaus werden positive Auswirkungen auf ein intensiveres und besseres Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat und die Verwaltung. Er begutachtet Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Eschweger Stadt- und Landschaftsbild.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15. Februar 2007 beschlossen, in der Kreisstadt Eschwege einen Gestaltungsbeirat einzurichten. In ihrer Sitzung vom 21. Juni 2007 gab sie dem Gestaltungsbeirat eine Geschäftsordnung .
Zitat des ehemaligen Bürgermeisters a.D. Jürgen Zick anlässlich der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2008:
"Wir erhoffen uns vom Gestaltungsbeirat wichtige Hinweise für die weitere Stadtgestaltung in Eschwege. Ich denke, dass dies ein gemeinsames Anliegen sein sollte. Denn seien wir so selbstbewusst und stellen es fest, unsere Stadt ist schön. Sie soll schön bleiben und noch schöner werden.“
» Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Kreisstadt Eschwege
» die Mitglieder des Gestaltungsbeirates
» Sitzungen des Gestaltungsbeirates (Übersicht)
Die Geschäftsführung des Gestaltungsbeirates wird vom Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung wahrgenommen.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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