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Schiedsamt in Eschwege

Nicht jeder Streit muss gleich in einen Prozess ausarten
Zank- und Zoff-Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekanntenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse aber kosten Zeit, Geld und Nervenkraft. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört, es kommt oft zum Abbruch aller Kontakte.

Sie können versuchen, "Ihren" Streit zunächst außerhalb eines Gerichts vor einer unabhängigen Güte- oder Schlichtungsstelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beizulegen. In manchen Fällen sind Sie sogar verpflichtet, die Streitschlichtung durchzuführen.

Die Termine werden nach Vereinbarung getroffen.

Schiedsamt Eschwege
- Termine nach Vereinbarung -
Rathaus-Stadthaus IV, Zimmer 405
(Zugang über Innenhof)
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Zuständigkeiten

Eine Güte- oder sonstige Schlichtungsstelle muss angerufen werden bei

vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 750 Euro,
bestimmten nachbarschaftlichen Streitigkeiten,
Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse und Rundfunk.


Hier ist die sogenannte "obligatorische", also zwingende Streitschlichtung vorgeschrieben.

Das zwingend vorgeschriebene Streitschlichtungsverfahren gilt jedoch nicht für die nachfolgend aufgeführten Fälle:

  • bei Streitigkeiten in Familiensachen,
  • bei Wiederaufnahmeverfahren,
  • bei Ansprüchen, die im Urkunden- oder Wechselprozess geltend gemacht werden,
  • bei vorangegangenem Mahnverfahren,
  • bei Klagen wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen,
  • in weiteren speziell geregelten Angelegenheiten.

In den oben genannten Fällen ist selbstverständlich auch die sogenannte "fakultative", also freiwillige Streitschlichtung möglich.

Zuständigkeit:
Zuständig für die "zwingende Schlichtung" ist das Schiedsamt bei der Stadt Eschwege, das mit dem Ortsgericht nicht zu verwechseln ist. Der Eschweger Schiedsmann sowie seine Stellvertreterin helfen gerne, einen Streit zu schlichten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen erhalten Sie beim Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. im Internet unter www.schiedsamt.de.

Stadthaus IV -

Ansprechpartner

E-Mail: schiedsamt@eschwege-rathaus.de

Schiedsmann:
Claus Hartmann
Tel.: (05651) 2 03 00

Stellvertretende Schiedsperson:
Jutta Thiele
Tel.: (05651) 1 06 48

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular