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Einheitlicher Ansprechpartner

Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein zentraler Bestandteil der EG-Dienstleistungsrichtlinie, die zum 28. Dezember 2009 umgesetzt wurde. Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:

  • (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der Zuständigen Stelle
  • Ihre zentrale Anlaufstelle
  • Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
  • Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
  • Beantwortung Ihrer Rückfragen
  • Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragstellung
  • Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit


Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie somit bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zugehörigen Formalitäten, die für die Aufnahme oder Änderung einer Unternehmertätigkeit notwendig sind. Über ihn können Sie das Verwaltungsverfahren, das für die Erbringung Ihrer Dienstleistung notwendig ist, auch elektronisch abzuwickeln. Damit wird es für Sie unerheblich wie viele Behörden für Ihr Anliegen zuständig sind, Sie selber haben lediglich Kontakt mit einer Stelle. Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen.

Hier geht's zur Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners.

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37269 Eschwege

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