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Bürgermeisterwahl

Durch die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Eschwege wurde die letzte Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin auf den 14.03.2021 terminiert und gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchgeführt. Weitere Informationen, u.a. zur Briefwahl, finden Sie daher auf der Seite über die Kommunalwahlen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Eschwege haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt.

Rathaus - Stadthaus I
 
 

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Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

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