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Etwas melden

Hinweisgebersystem

Der Magistrat der Kreisstadt Eschwege schätzt das offene Wort. 

Über dieses Portal können Mitarbeiter der Stadt Eschwege (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Praktikanten) sowie Auftragnehmer der Stadt und Gremienmitglieder, Hinweise über Verstöße bei der Stadt Eschwege geben.

Darunter fallen laut § 2 HinSchG folgende Verstöße:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Verstöße mit Bußgeldcharakter
  • Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften
  • Verstöße gegen Verfahren der Vergabe
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz etc.
  • Verstöße gegen geltendes EU-Recht
  • usw.

Dies betrifft nur Verstöße, die direkt bei der Stadtverwaltung Eschwege beobachtet werden konnten, was demnach mit direktem Verhalten/Agieren der Mitarbeiter der Stadt zusammenhängt.

Bitte beachten Sie, dass Verstöße von Privatpersonen, welche nicht im Zusammenhang mit einem städtischen Mitarbeiter steht (z.B. falsches Parken oder illegale Müllentsorgung) hier nicht aufgegeben werden können.

Für die Meldung eines beobachteten Verstoßes können Sie unser DSGVO-konformes Hinweisgebersystem verwenden, auf Wunsch a

 Ihre Hinweise können Sie hier einreichen.

Kreisstadt Eschwege

Hausanschrift
Obermarkt 22
37269 Eschwege 

Tel.: +49 5651 304-0
Fax: +49 5651 31412 

E-Mail an Stadtverwaltung

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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