Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die Wahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie für sich persönlich wie folgt beantragen können:
Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung leider nicht zulässig. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.
Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
Für
die Ausstellung der Wahlscheine und den Versand der Briefwahlunterlagen
wird bereits sechs Wochen vor den Wahlen ein Wahlamt im Rathaus
eingerichtet. Das Wahlamt hat ab Montag, dem 1. Februar 2021 geöffnet
und befindet sich wieder im 2. Obergeschoss des Stadthauses I direkt vor
dem Rathaussaal. Es ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Sofern Sie möchten, können Sie im Wahlamt auch gleich wählen. Halten Sie
bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.
Wichtig:
Der Zugang zur persönlichen
Beratung ist unter Vergabe
von Terminen gewährleistet und zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie Vermeidung von Wartezeiten und Besucherstau leider notwendig. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (keine Alltagsmasken) ist bei einem Besuch im Wahlamt erforderlich. Termine bitten wir unter der
Telefonnummer 304-265 zu vereinbaren.
Aufgrund der
Corona-Pandemie bitten wir jedoch insbesondere Personen aus den
Risikogruppen von einem persönlichen Besuch im Wahlamt abzusehen und den
Antrag auf Briefwahl über eine der oben genannten Möglichkeiten zu
stellen. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen wahrscheinlich vom
Rechenzentrum Mitte Februar übersandt.
Auch im Wahlamt gilt, dass ein/e behinderte/r
Wahlberechtigte/r sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer
anderen Person bedienen kann und wer den Antrag für eine andere Person stellt,
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
hierzu berechtigt ist.
Unabhängig
von den Öffnungszeiten und einer Terminvereinbarung können Sie ab dem 01.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 online die Briefwahlunterlagen anfordern. Die Übermittlung der Daten erfolgt über
eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten
werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für
Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bitte beachten Sie im
Falle einer kurzfristigen und schriftlichen Beantragung die Dauer der
Postwege, damit die Unterlagen mit Ihrer Stimme auch rechtzeitig vor dem
Wahlsonntag wieder bei uns eingehen.
Sollten Sie keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein,
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Wahlamtes unter der Telefonnummer 05651/304-265 oder per E-Mail an
wahlamt@eschwege-rathaus.de.
Bei akuter Erkrankung können die
Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt
werden. Das Wahlamt ist daher auch am Samstag, dem 13. März 2021, von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen und die Musterstimmzettel zu den einzelnen Wahlen finden Sie hier:
Eschwege, im Januar 2021
Die Gemeindewahlleiterin der
Kreisstadt Eschwege
Herzog-Meister
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular