Wir sind wie folgt für Sie da:
Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Den Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 05651/304-200 oder per E-Mail wahlamt@eschwege-rathaus.de .
Sie haben auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie nur für sich persönlich wie folgt beantragen können:
Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung nicht zulässig.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.
Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
Für
die Ausstellung der Wahlscheine und den Versand der Briefwahlunterlagen
wird bereits sechs Wochen vor den Wahlen ein Wahlamt im Rathaus
eingerichtet. Das Wahlamt hat ab Montag, dem 28. August 2023 geöffnet
und befindet sich wieder im 2. Obergeschoss des Stadthauses I direkt vor
dem Rathaussaal. Es ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Sofern Sie möchten, können Sie im Wahlamt auch gleich wählen. Halten Sie
bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen direkt vom Rechenzentrum voraussichtlich Anfang September 2023 übersandt.
Auch im Wahlamt gilt, dass ein/e behinderte/r
Wahlberechtigte/r sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer
anderen Person bedienen kann und wer den Antrag für eine andere Person stellt,
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
hierzu berechtigt ist.
Unabhängig
von den Öffnungszeiten und einer Terminvereinbarung können Sie für die Landtagswahl ab dem 28.08.2023 bis einschließlich 04.10.2023 online die Briefwahlunterlagen anfordern.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über
eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten
werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für
Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bitte beachten Sie im
Falle einer kurzfristigen und schriftlichen Beantragung die Dauer der
Postwege, damit die Unterlagen mit Ihrer Stimme auch rechtzeitig vor dem
Wahlsonntag wieder bei uns eingehen.
Sollten Sie keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein,
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Wahlamtes unter der Telefonnummer 05651/304-200 oder per E-Mail an
wahlamt@eschwege-rathaus.de.
Die Beantragung der Briefwahl ist vom 28.08. bis 06.10.2023 bis 13:00 Uhr möglich.
Bei akuter Erkrankung können die
Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt
werden. Das Wahlamt ist daher für jede Wahl auch am Samstag vor der Wahl von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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