Die Kreisstadt Eschwege hat jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 112 HGO). In diesem sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten. Demzufolge stellt der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kreisstadt Eschwege dar.
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Kreisstadt Eschwege
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