Die Informationen zum Johannisfest für Schausteller und Festplatzbetreiber für den Festplatzspielbetrieb und zum Altstadtfest am Freitag finden Sie hier unter DOKUMENTE.
Die Abgabefrist für denZulassungsantrag nebst Anlagen für den Spielbetrieb zum Johannisfest auf dem Festplatz "Werdchen" endet am 31. Oktober des Vorjahres.
5.6 - Änderungsmitteilungen
Der Bewerber ist verpflichtet, dem Magistrat der Kreisstadt Eschwege sofort mitzuteilen, wenn sich vom Zeitpunkt der Abgabe seiner Bewerbung die persönlichen Verhältnisse verändert haben oder sich die tatsächliche Gegebenheiten des Geschäfts, welche Grundlage der Bewerbung waren, verändert haben. Unterlässt er diese sofortige Mitteilung, wird der Bewerber mit allen Bewerbungen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6. - Zuständigkeit für die Vergabe der Standplätze
Über die mögliche Zulassung und ein Vertragsangebot wird eine, aus der Johannisfestkommission der Kreisstadt Eschwege berufene 5-köpfige Arbeitsgruppe eine Empfehlung aussprechen.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular