Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den normalen Gebrauch hinaus nutzen, üben Sie eine Sondernutzung aus.
Solch eine Sondernutzung liegt z.B. vor bei,
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätze
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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