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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen

Infos

Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den normalen Gebrauch hinaus nutzen, üben Sie eine Sondernutzung aus.

Solch eine Sondernutzung liegt z.B. vor bei,

  • Aufstellung von Warenpräsentationen vor dem eigenem Geschäft,
  • Aufstellung von Plakatträgern,
  • Aufstellung von Informationsständen,
  • Baustelleneinrichtungen (Baubuden Gerüststellungen, Aufgrabungen, Container, Baustofflagerung, Baumaschinen),
  • Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände,
  • Tische u. Sitzgelegenheiten in Zusammenhang mit Verkaufsstellen, Gaststätten, Kaffeebetrieben,fest installierte Werbeanlagen, fahrbare Geschäftsbetriebe, Karussells, Warenautomaten.

Verfahrensablauf

  • Wir benötigen für die Genehmigung Angaben über Ort, Art und Dauer der beabsichtigten Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Fläche.
  • Der Antrag ist schriftlich beim Magistrat der Kreisstadt Eschwege rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
  • Der Antrag kann per Post oder Telefax eingereicht werden.
  • Neben einem formlosen Antrag können Sie auch das unten eingefügte Formular verwenden.
  • Die Gebühr kann überwiesen werden oder während unserer Öffnungszeiten in bar entrichtet werden.
  • Bearbeitungsdauer: Sind alle Daten vollständig, regelmäßig innerhalb einer Woche.
  • Bearbeitungsgebühren: Siehe Downloads

Welche Gebühren fallen an?

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Anträge / Formulare

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätze
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de

Hinweise

Rechtsgrundlage

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
  • § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de

Kontakt

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de

Dokumente

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Fernau, Nicole Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 300T (0 56 51) 304-275Fax (0 56 51) 3 14 12
 
 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular