Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Die Gebühr beträgt mindestens 51,00 Euro und höchstens 306,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Die Gebühr beträgt mindestens 153,00 Euro und höchstens 2.550,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilt die zuständige Ordnungsbehörde.
Spielhallenerlaubnis
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben und kann mindestens 204,00 Euro und höchstens 5.100,00 Euro betragen.
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Seit dem 01.09.2013 müssen Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen, zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
Hinweise zum o. g. IHK-Unterrichtungsnachweis:
Spielhallenerlaubnis
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Spielhallenerlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Spielhallenerlaubnis
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Spielhallenerlaubnis
Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
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Der Magistrat der
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Obermarkt 22
37269 Eschwege
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