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Genehmigung von Gewinnspielen

Welche Gebühren fallen an?

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Die Gebühr beträgt mindestens 51,00 Euro und höchstens 306,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Die Gebühr beträgt mindestens 153,00 Euro und höchstens 2.550,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilt die zuständige Ordnungsbehörde.

Spielhallenerlaubnis
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben und kann mindestens 204,00 Euro und höchstens 5.100,00 Euro betragen.
Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Überschrift

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

  • Formloser Antrag
  • Je nach zuständiger Behörde ist ggf. zusätzlich vorzulegen:
  • Grundrissplan des Aufstellungsortes (z. B. der Gaststätte); in dem Plan sind die Spielgeräte einzuzeichnen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33c Gewerbeordnung (Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsportal des Amtsgerichts Hünfeld
  • Geeignetheitsbestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über den Aufstellungsort der Spielgeräte

Seit dem 01.09.2013 müssen Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen, zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz (IHK-Unterrichtungsnachweis)
  • Nachweis eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll

Hinweise zum o. g. IHK-Unterrichtungsnachweis:

  • Die IHK Frankfurt/Main bietet zentral für Hessen die Unterrichtung an.
  • Neben den Gewerbetreibenden betrifft die Teilnahmepflicht auch deren Mitarbeiter, die mit der Aufstellung von Spielgeräten unmittelbar betraut sind. Dies ist unabhängig davon, ob sie schon vor oder nach dem 01.09.2013 beim Spielgeräte-Aufsteller beschäftigt waren.
  • Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Wartung bereits aufgestellter Spielgeräte betraut sind, Bürokräfte und Mitarbeiter, die mit sonstigen Aufgaben beschäftigt sind, benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Spielhallenerlaubnis

  • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
  • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
  • Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 3 Abs. 1 Hessisches Spielhallengesetz).
  • Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (unter "Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes") oder im Verwaltungsportal des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung:
  • Gewerberecht

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Anträge / Formulare

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Spielhallenerlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Überschrift

Überschrift

Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner

Spielhallenerlaubnis
Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner

Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Herud, Matthias Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiter

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 304T (0 56 51) 304-273Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Reiß, Patrick Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Fachbereichsleiter

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 301T (0 56 51) 304-271Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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