Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.Nach dem Meldegesetz dürfen die schutzwürdigen Belange eines Bürgers/ einer Bürgerin (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.
Nach individueller Prüfung wird die Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen. Darüber erhalten Sie dann eine schriftliche Benachrichtigung.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Tipp:
Wenn Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern möchten an
• die Bundewehr
• Religionsgesellschaften
• Parteien und Wählergruppen
• Adressbuchverlage oder
• bei Alters- und Ehejubiläen
beantragen Sie am Besten eine Übermittlungssperre.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren gültigen Ausweis mit!
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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