Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
Die Übermittlungssperren sind unbefristet gültig. Nach einem Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde, müssen Sie die Übermittlungssperre am neuen Wohnort erneut beantragen.
Die Antragsstellung ist kostenfrei.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren gültigen Ausweis mit!
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular