Ihre Hochzeit soll einer der schönsten Momente und Erinnerungen ihres Lebens werden. Ehe sie sich jedoch das JA-Wort geben, gilt es einiges zu organisieren. So auch ihre geplante Eheschließung im Standesamt.
Wer in Deutschland und somit auchin Eschwege heiraten möchte, muss die Eheschließung auf einem für die Verlobten zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verlobten oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz haben. Liegt ihr Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist das Standesamt zuständig, welches die Eheschließung vornehmen soll.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, ergibt sich aus den persönlichen Verhältnissen der Verlobten. Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Die Anmeldung der Eheschließung ist gebührenpflichtig.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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