Wenn Sie in Eschwege umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.
Bringen Sie doch Ihren Kfz-Schein mit.Denn auch dort muss die Anschrift geändert werden und Sie ersparen sich einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle. Weitere Informationen zur Kfz-Ummeldung erhalten Sie hier.
Für einen Umzug ohne Pannen stellen wir Ihnen hier einen Umzugsratgeber zur Verfügung.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular