Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Namensänderung. Da jeder Namensänderung unterschiedliche Vorrausetzungen zu Grunde liegen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. So können wir Sie individuell beraten.
Modernisierung des Namensrechts
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts wird zum 01.05.2025 in Kraft treten.
Durch dieses Gesetz ergeben sich neue Möglichkeiten der Namensführung.
Aktuell verweisen wir für Fragen auf die Homepage des Bundesjustizministeriums unter
-Namensrecht – BMJ
-https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht_node.html-
Nach Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren sie bitte bei Fragen zur Namensführung einen Termin mit unserem Standesamt (Tel. 05651-304304).
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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