Der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erklärt werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
gültiger Personalausweis oder Reisepass
30,00 € pro Kirchenaustritt
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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