für natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag ausgestellt wird.
Gewerbezentralregisterauszüge beinhalten eingetragene Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person betreffen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Es wird zwischen folgenden Antragsarten unterschieden:
Die Gebühren betragen 13,00 Euro.
An Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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