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Anmeldung Wohnsitz

Infos

Wenn Sie aus einer Stadt, Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Eschwege beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebhörde innerhalb von zwei Wochen anmelden. Bitte beachten Sie während der Corona-Pandemie die jeweils gültigen Quarantänevorschriften, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen!

Die Abmeldung der bisherigen Wohnung erfolgt automatisch. Bitte beachten Sie, dass Ehegatten die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen können, sofern alle Familienmitglieder in dieselbe Wohnanschrift einziehen. Für volljährige Kinder benötigen wir von diesen allerdings eine Vollmacht. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Anmeldung von minderjährigen Kindern:
Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.

Zuzug aus dem Ausland:
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.



Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:

  • Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original
  • Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person
  •  Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)

Was wird benötigt?

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

  • Ausweisdokumente
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Hinweise

Bitte beachten Sie während der Corona-Pandemie die jeweils gültigen Quarantänevorschriften, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen!

Sollten Sie innerhalb des Werra-Meißner-Kreises zugezogen sein, bringen Sie doch Ihren Kfz-Schein mit. Denn auch dort muss die Anschrift geändert werden und Sie ersparen sich einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle. Weitere Informationen zur Änderung Ihres Kfz-Scheins erhalten Sie unter Kraftfahrzeugschein, Änderung bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Werra-Meißner-Kreises

Für einen Umzug ohne Pannen stellen wir Ihnen hier einen Umzugsratgeber zur Verfügung: https://www.meldebox.de/umzug-eschwege/

Kontakt

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Abteilung
Einwohnermeldeamt
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Dokumente

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 
 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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