Das Programm endete am 31. Dezember 2022.
Ziel des Wirtschaftsförderungsprogramms „Das Eschwege Programm | Innenstadt – Lokale Ökonomie“ war es, in ausgewählten Gebieten der Innenstadt von Eschwege kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen einer strukturerhaltenden und strukturstärkenden Innenstadtentwicklung anzusiedeln oder zu stärken. Inhaltlich richtete sich das Förderprogramm an die Branchen Facheinzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Seniorenwirtschaft sowie Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Förderprogramm richtete sich in diesem Sinne auch an Kleinstunternehmen, Existenzgründer und Freiberufler.
Gefördert wurden Erstinvestitionen, Investitionen in Einrichtung und Betriebsausstattung, notwendige Investitionen in Umbaumaßnahmen oder in die Innenausstattung, Beratungs- und Marketingleistungen, die zur Unternehmenssicherung beitragen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Bei Existenzgründungen konnten auch Mieten bis max. 6 Monate nach der Gründung als Betriebsausgaben gefördert werden.
Das Förderprogramm wurde aus Mitteln des operationellen Programms für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 finanziert. Insgesamt standen 217.141 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Lokale Ökonomie war eine einmalige Chance für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer, für ihre Ideen und Vorhaben eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Vom Handy-Reparaturladen im stylischen Laden bis zur kleinen Kunstgalerie geht alles. Die Förderung soll in diesem Sinne Anreize schaffen zur Ansiedlung, Existenzgründung, Sicherung bzw. Erweiterung des Standortes und zur Verlagerung ins Fördergebiet. Ab einer Mindestinvestitionssumme von 5.000 Euro erhalten antragsberechtigte Unternehmen eine Förderung zur Realisierung ihrer Vorhaben. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.
Betriebseinrichtung und Ausstattung
Bauliche Maßnahmen und Innenausstattung
Markteintritt / Werbung
Der Geltungsbereich des Fördergebietes „Das Eschwege Programm | Innenstadt - Lokale Ökonomie“ umfasst den zentralen Geschäftsbereich der Innenstadt von Eschwege sowie die Brückenstraße als nördliche Einfahrtsstraße in den zentralen Geschäftsbereich. Die detaillierte Abgrenzung des Fördergebietes ist der Karte zu entnehmen.
Am 1. September 2020 startete das Programm. Der letzte mögliche Antragstermin war der 30. Juni 2022.
Das Programm endete am 31. Dezember 2022.
Die Förderbestimmungen der Kreisstadt Eschwege zur einzelbetrieblichen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen für eine strukturierte Innenstadt-Entwicklung „Das Eschwege Programm | Innenstadt – Lokale Ökonomie“ beinhalten alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung. Es wird empfohlen, die Förderbestimmungen vor Antragstellung genau zu lesen, um Fehler und Rückfragen möglichst zu vermeiden.
Die Förderbestimmungen geben insbesondere Auskunft, welche Vorhaben förderfähig sind, wer antragsberechtigt ist, welche Kriterien für eine Förderung und dessen Höhe maßgeblich sind und was ansonsten zu beachten ist.
Als Ansprechpartner für Fragen zum Programm und zu den Antragunterlagen steht Ihnen zur Verfügung:
Stefanie Sønnichsen
Kreisstadt Eschwege
Wirtschaftsförderung
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Telefon: 05651-304346
E-Mail: stfnsnnchsnschwg-rthsd
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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