Die Wärmewende auf kommunaler Ebene ist essenziell für eine nachhaltige Energieversorgung. Rund 40 % der energiebedingten CO₂-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Wärmesektor. Eine Umstellung auf erneuerbare Energien ist daher notwendig, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.
Um diese Transformation zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) erlassen. Es verpflichtet alle deutschen Kommunen, eine Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.
Seit Ende 2022 arbeitet die Kreisstadt Eschwege zusammen mit der Stadtwerke Eschwege GmbH an einer zukunftsorientierten Wärmeleitplanung. Ziel ist der Aufbau einer umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Diese Planung soll nicht nur die Wärmeversorgung sichern, sondern auch die Stadtentwicklung nachhaltig unterstützen.
Die öffentliche Auslegung der Wärmeplanung lief bis zum 1. November 2024. Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil der Bürgerbeteiligung bei der Planung von Bauprojekten oder Änderungen von Bebauungsplänen.
Alle wichtigen Dokumente finden Sie hier:
Amtliche Bekanntmachung Vorentwurf Wärmeplanung
Vorentwurf Wärmeplanung Eschwege Karte
Begründung Vorentwurf Wärmeplanung 19.08.2024
Abschlussbericht Wärmeplanung Eschwege final
Weitere Informationen
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Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
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