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Sperrzeitenregelung zum Johannisfest

Es wird in Eschwege in diesem Jahr zum Johannisfest eine Sperrzeitenregelung geben. Diese besteht an allen Festtagen ab 3 Uhr, gilt aber ausschließlich für die Außengastronomie, also für den Getränkeausschank und Musikdarbietungen auf der Straße und auf dem Festplatz „Werdchen“. In den Gaststätten kann auch nach 3 Uhr weitergefeiert werden. Auch das große Festzelt auf dem „Werdchen“ ist von der Sperrzeitenregelung nicht betroffen.

Der Leiter der Polizeistation Eschwege, Herr PHK Markus Peters verweist darauf, dass die Eschweger Polizei schon seit Jahren diesen Wunsch an die Stadt Eschwege herangetragen hat. Seitens der Polizeidirektion Werra-Meißner ist in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Empfehlung für eine Sperrzeitenregelung an die Stadt Eschwege als originär zuständige Behörde ergangen, wie es auch durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund empfohlen und auch bei anderen großen Volksfesten gängige Praxis ist. Aus polizeilicher Sicht war in den vergangenen Jahren festzustellen, dass gerade in den Nachtstunden eine Zunahme von Rohheitsdelikten, wie Körperverletzungen aber auch verbale Auseinandersetzungen/ Pöbeleien zu registrieren war. Zusätzlich nehmen auch die Beschwerden wegen Ruhestörungen und sonstiger Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Aufenthalt an den Bierständen im Außenbereich verbunden sind, zu den nächtlichen Zeiten zu.

Hierzu ergänzt der Fachbereichsleiter Patrick Reiß von der Eschweger Ordnungsverwaltung, dass man bei der Planung einer Veranstaltung grds. eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen miteinander abwägen muss. Das sind die Interessen derjenigen, die gerne bis in die Morgenstunden in den Straßen der Altstadt feiern möchten aber auch die Interessen der Anwohner der Innenstadt, die an fünf Tagen Johannisfest auch einmal zur Ruhe kommen und schlafen wollen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschwerden von Anwohnern verwiesen, die es in den letzten Jahren gegen die Eislaufbahn und den Hüttenzauber gegeben hat. Grundsätzlich. habe die Anzahl von Beschwerden gegen Veranstaltungen leider zugenommen. Herr Reiß merkt an, dass während des Open Flairs seit einigen Jahren eine allgemeine Sperrzeit ab 02.00 Uhr gelte, mit der man sehr gute Erfahrungen gemacht habe.

Johannisfest-Cheforganisator Uwe Gondermann möchte gern Antworten geben auf die vielen kritischen Fragen und Meinungen zu der Neuerung „Sperrzeiten zum Johannisfest“ , bittet aber vorab eine Frage in das Bewusstsein der „Sperrzeitkritiker“ zu rufen: Was ist Johannisfest …?
Eine Antwort ist: Das Johannisfest ist eins der größten Volksfeste in Hessen, zu dem wir rund 120.000 Besucher während der 5 Festtage in Eschwege begrüßen dürfen, Tendenz steigend! Eine zweite Antwort ist: Dass wir als Veranstalter zwischen den zahlreichen, ganztägigen Programmpunkten auch einige Stunden Ruhephasen gewähren müssen. Für die Anwohner sowieso, aber auch für die Hauseigentümer und nicht zuletzt für die Mitarbeiter des Baubetriebshofes, die ja die Stadt und den Festplatz immer wieder von Müll befreien und für den nächsten Programmpunkt festlich herrichten sollen. Weiterhin erwähnt Herr Gondermann, dass der Beginn einer Sperrzeit ab 3:00 Uhr für die Schausteller auf dem Festplatz eher unproblematisch gesehen wird, vielmehr sind die Schausteller von anderen Veranstaltungen in der Republik sehr viel strengere Sperrzeiten gewohnt.

Bürgermeister Heppe erläutert, die heftigen, teilweise emotionalen Reaktionen könne er als gebürtiger Dietemann sehr gut nachvollziehen. Angesichts der großen Bedeutung des Johannisfestes hätten sich die Verantwortlichen der Stadt die Entscheidung nicht leicht gemacht. Letztlich war aber die Argumentation der Sicherheitsbehörden überzeugend. Eine Ausweitung der Sperrfrist auf 23 Uhr (wie z.B. in Bad Hersfeld) oder 1 Uhr konnte sich keiner der Beteiligten vorstellen. Erster StR Thomas Große ergänzt hierzu, dass der jetzt gefundene Kompromiss, Sperrfrist 3.00 Uhr ausschließlich für den Getränkeausschank und Musikdarbietungen auf der Straße, allen Interessen gerecht werde. Heppe: „Das Ziel der Stadt war und ist es, das Johannisfest rechtssicher in die Zukunft zu führen, damit noch viele Generationen künftiger Dietemänner gemeinsam feiern können.“

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