Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Direktwahl Landrätin / Landrat

Der Termin für die Direktwahl der Landräten / des Landrats des Werra-Meißner-Kreises wurde auf den 24.10.2021 festgelegt. Die notwendige Stichwahl hat am 07.11.2021 stattgefunden.

Bei einer Landratswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt.

Landgrafenschloss in Eschwege

Informationen über Ihr Wahlrecht und Eintrag in das Wählerverzeichnis zu der Direktwahl des Landrats /der Landrätin im Werra-Meißner-Kreis am 24.10.2021 bei einem Umzug

Umzug innerhalb von Eschwege
Erfolgt Ihr Umzug und Ihre Ummeldung nach dem 12.09.2021 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses), so bleiben Sie weiterhin in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem Ihre vorherige Wohnung gelegen hat. Ein Eintrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist leider nicht möglich nach § 9 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWO).
Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, im Wahlamt Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Personalausweises oder der Wahlbenachrichtigung zu beantragen.

Zuzug nach Eschwege von außerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Um für die Direktwahl des Landrats/der Landrätin am 24.10.2021 wahlberechtigt zu sein, müssen Sie entsprechend § 30 Abs. 1 Nr. 3 Hessische Gemeindeordnung seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag Ihren Hauptwohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben, d. h. sollten Sie nach dem 12.09.2021 nach Eschwege gezogen sein, dürfen Sie an der Direktwahl nicht teilnehmen.
WICHTIG: Sollten Sie sich rückwirkend nach dem 12.09.2021 in Eschwege anmelden, so können Sie Ihr Wahlrecht nur über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis sichern. Der Einspruch muss bei uns bis spätestens 08.10.2021, 12:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Zuzug nach Eschwege von innerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Um für die Direktwahl des Landrats/der Landrätin am 24.10.2021 in Eschwege wahlberechtigt zu sein, müssen Sie entsprechend § 30 Abs. 1 Nr. 3 Hessische Gemeindeordnung seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag Ihren Hauptwohnsitz in Eschwege haben.
Bis zum 03.10.2021 können Sie im Eschweger Wahlamt ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten: Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre Unterschrift und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis". Nach der Antragstellung werden Sie in dem Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes gestrichen.
Nach dem 03.10.2021 können Sie im Wahlamt Ihres vorherigen Wohnorts die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Direktwahl des Landrats/der Landrätin beantragen oder direkt im dortigen Wahlamt wählen.

Wegzug aus Eschwege und dem Werra-Meißner-Kreis
Ein Wegzug führt grundsätzlich zu einem Verlust des Wahlrechts für die Direktwahl des Landrats/der Landrätin. Findet der Wegzug allerdings nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses (12.09.2021) statt, erhalten Sie trotzdem eine Wahlbenachrichtigung, da diese mit den Daten des Stichtages im Rechenzentrum gedruckt werden. Die Benachrichtigung ist für Sie allerdings gegenstandslos, da Sie von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis gemäß § 8 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz gestrichen werden.

Wegzug aus Eschwege, jedoch innerhalb des Werra-Meißner-Kreises
Erfolgt Ihr Umzug und Ihre Ummeldung nach dem 12.09.2021 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses), so bleiben Sie weiterhin für die Direktwahl des Landrats wahlberechtigt. Bis zum 03.10.2021 können Sie in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten: Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre Unterschrift und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis". Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Sie in dem Wählerverzeichnis von Eschwege gestrichen.
Nach dem 03.10.2021 können Sie weiterhin im Wahlamt von Eschwege die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Direktwahl beantragen oder gleich im Wahlamt wählen.

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
read_on

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular