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antrag Briefwahl

Briefwahl - Einwurf

Bei jeder Wahl haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger von Eschwege die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Eschwege eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Kreisstadt Eschwege.

Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig beim Wahlamt der Kreisstadt Eschwege gestellt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Für die Beantragung empfehlen wir den Vordruck zu verwenden, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Auch ohne den Vordruck können Wahlscheine beantragt werden. Der Antrag kann formlos gesstellt werden, muss jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Familen- und Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).


Ca. 6 Wochen vor der Wahl werden wir auf unserer Internetseite wieder einen Online-Antrag auf Briefwahl einrichten. Die Datenschutzerklärung für den Onlinewahlscheinantrag können Sie hier einsehen.

Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

Um die fristgerechte Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag bis spätestens in der vorletzten Woche vor der Wahl postalisch zu stellen oder in der letzten Woche vor der Wahl die Beantragung persönlich im Wahlamt vorzunehmen. Sollten Sie die Zusendung der Unterlagen z. B. in das Ausland wünschen, berücksichtigen Sie bitte die Dauer der Postwege.

In Ausnahmefällen, z.B. bei plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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