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Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Abgeordneten die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag wird am Sonntag, den 23. Februar 2025, stattfinden.

Wenn Sie uns bei der Bundestagswahl unterstützen möchten, können Sie sich hier als Wahlhelfer melden.

Bundestag am 18.05.2018

Achtung:
Das Wahlamt ist ab dem 13.01.2025 geöffnet.
Die Stimmzettel werden voraussichtlich jedoch erst Anfang Februar an die Wahlbehörden ausgeliefert. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann daher auch erst ab Anfang Februar 2025 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch die Wahl im Wahlamt möglich.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge frühzeitig, am Besten online oder per E-Mail ab dem 13.01., damit wir alle vorbereitenden Arbeiten bereits ausführen können.

Informationen zum Wählerverzeichnis und über den Eintrag in das Wählerverzeichnis bei Umzug

Die Kreisstadt Eschwege ist in mehrere Wahlbezirke aufgeteilt. In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (12.01.2025)
    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort.
  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (13.01.2025 - 02.02.2025)
    Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten:  Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre Unterschrift und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".
    Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (nach 02.02.2025)
    Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.


  • Umzug innerhalb von Eschwege ab dem 12.01.2025
    Erfolgt Ihr Umzug ab dem 12.01.2025 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses), so bleiben Sie weiterhin in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem Ihre vorherige Wohnung gelegen hat. Ein Eintrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist leider nicht möglich.
    Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, im Wahlamt oder online Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
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Der Magistrat der
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Obermarkt 22
37269 Eschwege

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