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BürgermeisterStichwahl

Bei dem ersten Wahlgang zur Bürgermeisterwahl am 15.03.2026 hat kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von 50 % der Stimmen erhalten. Daher hat am 29.03.2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Wählerstimmen stattgefunden. 

Wahlergebnis

Das Ergebnis der Stichwahl kann hier im Votemanager eingesehen werden.

Für diese Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet. Die bereits zur Hauptwahl zugestellte Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl und kann weiterhin verwendet werden. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung empfohlen. Alternativ ist auch eine Ausweisung mit einem gültigen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) möglich.

Die Stimmzettel für die Stichwahl stehen voraussichtlich ab Donnerstagnachmittag zur Verfügung. Ab Donnerstag, den 19.03.2026, ist daher auch das Wahlamt ab 14:00 Uhr wieder geöffnet.

Wählerinnen und Wähler, die bereits bei der ersten Wahl Briefwahl beantragt haben und dabei angegeben haben, auch an einer möglichen Stichwahl per Briefwahl teilnehmen zu wollen, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch übersandt.

Wer bei der ersten Wahl keine Briefwahl genutzt hat, dies aber für die Stichwahl tun möchte, kann die Unterlagen wie gewohnt beantragen:

  • online  bis Dienstag, 24.03.2026 (verkürzt wegen der Postlaufzeiten) oder
  • per E-Mail mit den erforderlichen Angaben (Vorname/n, Name, Meldeadresse, Geburtsdatum) an: wahlamt@eschwege-rathaus.de
  • persönlich im Wahlamt zu den Öffnungszeiten bis spätestens 27. März 2026, 13:00 Uhr.
    Wir sind wie folgt persönlich im Wahlamt, Stadthaus I, Zimmer 121, für Sie da:
    Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 bis 13:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
    Freitag, 21.03.2026: 09:00 bis 12:00 Uhr
    Freitag, 27.03.2026: 09:00 bis 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen nur für sich persönlich beantragen können. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Bei Unsicherheiten, ob bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden, können sich Bürgerinnen und Bürger gerne telefonisch beim Wahlamt unter 05651 304-200 erkundigen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis spätestens 27. März 2026, 13:00 Uhr im Wahlamt möglich. Es wird darauf hingewiesen, die Fristen – insbesondere für den Postversand – unbedingt zu beachten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag, 29. März 2026, bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. 
Infos über die Briefwahl finden Sie hier: www.eschwege.de/briefwahl.

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
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Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

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Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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