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Briefwahl anlässlich der Landtagswahl am 08.10.2023

Wir sind wie folgt für Sie da:

Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

Den Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 05651/304-200 oder per E-Mail wahlamt@eschwege-rathaus.de .

Sie haben auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie nur für sich persönlich wie folgt beantragen können:

  • direkt online
    (freigeschaltet vom 28.08. bis 04.10.2023 für die Wahl zum Hessischen Landtag
  • per E-Mail an wahlamt@eschwege-rathaus.de mit den erforderlichen Angaben (Familienname, Vorname/n, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift) 
  • mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
  • mündlich und persönlich im Rathaus (nicht telefonisch).
    Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.

Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung nicht zulässig.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.

Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Im Wahlamt wählen

Für die Ausstellung der Wahlscheine und den Versand der Briefwahlunterlagen wird bereits sechs Wochen vor den Wahlen ein Wahlamt im Rathaus eingerichtet. Das Wahlamt hat ab Montag, dem 28. August 2023 geöffnet und befindet sich wieder im 2. Obergeschoss des Stadthauses I direkt vor dem Rathaussaal. Es ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl erreichbar. Sofern Sie möchten, können Sie im Wahlamt auch gleich wählen. Halten Sie bitte hierfür Ihren Personalausweis bereit.

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen direkt vom Rechenzentrum voraussichtlich Anfang September 2023 übersandt.

Auch im Wahlamt gilt, dass ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen kann und wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Briefwahlanträge online stellen

Unabhängig von den Öffnungszeiten und einer Terminvereinbarung können Sie für die Landtagswahl ab dem 28.08.2023 bis einschließlich 04.10.2023 online die Briefwahlunterlagen  anfordern
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Bitte beachten Sie im Falle einer kurzfristigen und schriftlichen Beantragung die Dauer der Postwege, damit die Unterlagen mit Ihrer Stimme auch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag wieder bei uns eingehen.

Weitere Informationen

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Telefonnummer 05651/304-200 oder per E-Mail an wahlamt@eschwege-rathaus.de.

Die Beantragung der Briefwahl ist vom 28.08. bis 06.10.2023 bis 13:00 Uhr möglich.

Bei akuter Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt ist daher für jede Wahl auch am Samstag vor der Wahl von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
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Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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