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PIA – praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in

Mehrere Kinder spielen auf dem Boden in der Kita

PIA steht für eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung zum/zur Erzieher/in, welche in der Regel 3 Jahre dauert. Genauer bedeutet es, dass die schulische und praktische Ausbildung eines Erziehers/ einer Erzieherin parallel stattfinden und dadurch beides besser miteinander verknüpft wird.
Die Arbeit eines Erziehers/ einer Erzieherin ist nicht nur eine abwechslungsreiche und attraktive Tätigkeit, sondern bietet auch hervorragende Chancen im Hinblick auf Karriere und Weiterbildung.
Durch die enge Zusammenarbeit einer sozialpädagogischen Einrichtung und der ausbildenden Schule kann das theoretische Wissen und die neu erworbenen Kompetenzen direkt in der Praxis umgesetzt werden.

Voraussetzungen

Mindestvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie ein Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin/ geprüfter Sozialassistent oder eine anerkannte sozialpädagogische/- pflegerische Berufsausbildung von mind. 2 Jahren Dauer.
Kann man eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder Fachhochschul- oder Allgemeine Hochschulreife nachweisen, ist zusätzlich ein dreimonatiges sozialpädagogisches Praktikum in Vollzeit zu absolvieren.
Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung ist weiterhin eine erfolgreiche Feststellungsprüfung bei der zuständigen Berufsschule in Witzenhausen. Hierfür ist es erforderlich, sich dort um einen Schulplatz zu bewerben.
Ebenfalls benötigt man den Nachweis der gesundheitlichen Eignung und ein Führungszeugnis.

Tätigkeiten als Erzieher/in

Die Auszubildenden werden weitgehend in die Tätigkeiten eines Erziehers eingebunden. Hierzu gehört vor allem:

  •  praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen einer Kita
  •  Betreuen und Fördern von Kindern
  •  Organisation und Durchführung von Aktivitäten aller Art
  •  Beratung und Zusammenarbeit mit Fachkräften und Eltern

Prüfung

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung und berechtigt bei erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung erfogt nach Tarifvertrag und kann hier eingesehen werden.

Das Schülerticket (im Wert von 365 €) bekommt man zusätzlich erstattet!

Arbeitszeit & Urlaubsansprüche

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden.

Die Auszubildenden erhalten pro Jahr 30 Tage Erholungsurlaub, der in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden soll.

Berufsperspektiven

  •  Krippen, Kitas
  •  Horte, betreute Grundschulen
  •  Einrichtungen der Jugend-/Erziehungshilfe
  •  Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (Wohn- und Werkstätten, Kliniken, Mutter-Kind-Heime)
  •  Einrichtungen für Geflüchtete

Bewerbungstipps

  •  vollständige, ordentliche und fehlerfreie Unterlagen
  •  keine Mappen oder Folien
  •  Interesse am Ausbildungsberuf oder bereits vorhandene praktische Erfahrungen hervorheben

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