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Abfallgebühren

Zusammensetzung der Gebühren

Die Abfallgebühr setzt sich aus der jährlichen Grundgebühr pro Abfallbehälter und den Leerungsgebühren zusammen (6 Mindestleerungen beim Restmüll und 9 Mindestleerungen beim Bioabfall).

Die für die Abfallbehälter zulässigen Höchstgewichte dürfen dabei nicht überschritten werden.
Für die einzelnen Abfallbehälter sind nach DIN EN 840 folgende Höchstgewichte zulässig:
Behältergröße 120 Liter (Restmüll, Bioabfall und Altpapier): 60 kg
Behältergröße 240 Liter (Restmüll, Bioabfall und Altpapier): 110 kg
Behältergröße 660 Liter (Restmüll und Altpapier): 300 kg
Behältergröße 1.100 Liter (Restmüll und Altpapier): 500 kg

Restmüll

Gebühren ab 01.01.2021

Behältergröße

jährliche Grundgebühr (seit 2021)

Leerungsgebühr pro Behälter (mind. 6)

120 Liter

24,60 €

7,60 €

240 Liter

24,60 €

15,20 €

660 Liter

24,60 €

41,80 €

1.100 Liter

24,60 €

69,80 €

Bio-Abfall

Behältergröße

jährliche Grundgebühr (seit 2018)

Leerungsgebühr pro Behälter (mind. 9)

120 Liter

18,60 €

3,20 €

240 Liter

18,60 €

6,40 €

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

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Fax: 05651 31412
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