Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Abfallgebühren

Zusammensetzung der Gebühren

Die Abfallgebühr setzt sich aus der jährlichen Grundgebühr pro Abfallbehälter und den Leerungsgebühren zusammen (6 Mindestleerungen beim Restmüll und 9 Mindestleerungen beim Bioabfall).

Die für die Abfallbehälter zulässigen Höchstgewichte dürfen dabei nicht überschritten werden.
Für die einzelnen Abfallbehälter sind nach DIN EN 840 folgende Höchstgewichte zulässig:
Behältergröße 120 Liter (Restmüll, Bioabfall und Altpapier): 60 kg
Behältergröße 240 Liter (Restmüll, Bioabfall und Altpapier): 110 kg
Behältergröße 660 Liter (Restmüll und Altpapier): 300 kg
Behältergröße 1.100 Liter (Restmüll und Altpapier): 500 kg

Restmüll

Gebühren ab 01.01.2021

Behältergröße

jährliche Grundgebühr (seit 2021)

Leerungsgebühr pro Behälter (mind. 6)

120 Liter

24,60 €

7,60 €

240 Liter

24,60 €

15,20 €

660 Liter

24,60 €

41,80 €

1.100 Liter

24,60 €

69,80 €

Bio-Abfall

Behältergröße

jährliche Grundgebühr (seit 2018)

Leerungsgebühr pro Behälter (mind. 9)

120 Liter

18,60 €

3,20 €

240 Liter

18,60 €

6,40 €

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular