Aus dem Erlös des jährlichen Wohltätigkeitskonzerts und städtischen Mitteln unterstützen die Kreisstadt Eschwege und das Bundespolizei und -fortbildungszentrum Eschwege Familien und Alleinerziehende mit Kindern mit geringem Einkommen in der Kreisstadt Eschwege seit nunmehr 70 Jahren.
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren
Sie beziehen aktuell eine der folgenden Leistungen (aktueller Bewilligungsbescheid):
...1. Möglichkeit: Beantragung im Familienbüro, Obermarkt 14
Sie bringen Ihren Antrag und Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid zu den folgenden Terminen mit:
Montag | Uhrzeit |
|---|---|
17.11.2025 | 14:00-16:00 |
24.11.2025 | 14:00-16:00 |
01.12.2025 | 14:00-16:00 |
Donnerstag | Uhrzeit |
|---|---|
20.11.2025 | 10:00 - 13:00 14:00 - 17:30 |
27.11.2025 | 10:00 - 13:00 14:00 - 17:30 |
Freitag | Uhrzeit |
|---|---|
14.11.2025 | 10:00 - 12:00 |
21.11.2025 | 10:00 - 12:00 |
28.11.2025 | 10:00 - 12:00 |
... 2. Möglichkeit: Beantragung über den Postweg ab 14.11.2025 bis zum 01.12.2025
Sie senden den folgenden Antrag und Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides an den Magistrat der Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.2, Obermarkt 22, 37269 Eschwege oder nutzen den Briefkasten am Rathaus oder am Familienbüro.
...3. Möglichkeit: Beantragung per E-Mail ab 14.11.2025 bis zum 01.12.2025
Sie senden den folgenden Antrag und aktuellen Bewilligungsbescheid als Email per Scan an weihnachtszuwendung@eschwege-rathaus.de
Bei fehlendem Nachweis kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Anträge, die nach dem 01.12.2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Gerne können Sie sich auch über das Angebot der FamilienKarte Plus informieren und gleich einen Antrag für das Jahr 2026 stellen.
Fachbereich Familie, Soziales, Sport und Kultur
Antrag auf Weihnachtszuwendung.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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