Bei dem Einreichen eines Wahlvorschlags anlässlich der einzelnen Wahlen müssen u. a. Wählbarkeitsbescheinigungen der Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber beigefügt werden. Diese Bescheinigungen werden vom Wahlamt ausgestellt.
Weitere Informationen und den Vordruck finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Landeswahlleiters:
Oder auf unserer Internetseite im Bereich Wahlen.
Eine direkte oder alternative Ansprechperson gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich doch an die Zentrale der Anlaufstelle oder besuchen Sie ggf. die Webseite.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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