Bei dem Einreichen eines Wahlvorschlags anlässlich der einzelnen Wahlen müssen u. a. Wählbarkeitsbescheinigungen der Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber beigefügt werden. Diese Bescheinigungen werden vom Wahlamt ausgestellt.
Weitere Informationen und den Vordruck finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Landeswahlleiters:
Oder auf unserer Internetseite im Bereich Wahlen.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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