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Vorläufiger Personalausweis

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde) vorzulegen.

Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises

  • Hauptwohnsitz Eschwege
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Wer muss zur Antragstellung anwesend sein?

  • persönliche Vorsprache (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
  • bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
  • Kinder müssen ebenfalls persönlich anwesend sein

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
  • Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
  • Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
  • Bei Beantragung nach Einbürgerung:
    - Einbürgerungsurkunde im Original
    - Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung
    - Nationalpass / ID-Karte (falls vorhanden)

Was kostet der vorläufige Personalausweis?

10,00 €

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tramp, Stephanie Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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