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Verkehr

Welche Gebühren fallen an?

  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Was muss ich mitbringen?

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.

An wen muss ich mich wenden?

  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de

Rechtsgrundlage

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Reiß, Patrick Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Fachbereichsleiter

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 301T (0 56 51) 304-271Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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