Ist die Mutter bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet, so kann der Vater des Kindes die Vaterschaft – auch vor der Geburt - anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall zustimmen. Die Zustimmung kann zusammen mit der Erklärung des Vaters oder auch getrennt erfolgen. Ebenso ist die Abgabe einer Sorgeerklärung auch vorgeburtlich möglich.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei
• bei jedem Standesamt
• bei den Jugendämtern
• bei allen Amtsgerichten
• bei allen Notaren (kostenpflichtig) erfolgen.
Eine für ihre Situation passende Beratung zu diesem komplexen Thema erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Jugend- oder Standesamt oder jedes andere Jugend- oder Standesamt.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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