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Untersuchungsberechtigungsscheine

Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen bei der beruflichen Tätigkeit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Damit der Arbeitgeber den Jugendlichen beschäftigen darf, muss eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchgeführt werden.
Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein auf Antrag ausgestellt, welcher dann beim Arztbesuch (wegen Kostenübernahme der Untersuchung) abgegeben werden muss.

Es gibt die Möglichkeit einer Erst- und einer Nachuntersuchung.Für die Nachuntersuchung ist ein schriftlicher Nachweis über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses vorzulegen.

Der Jugendliche kann den Antrag beim Einwohnermeldeamt selbst stellen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch an einen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden.

Bei Antragstellung ist mitzubringen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Ggf. Nachweis Arbeitsverhältnis für Nachuntersuchung
Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

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  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

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Der Magistrat der
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Obermarkt 22
37269 Eschwege

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