Personenverkehr - Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 2.440,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.
Verkehr mit Mietwagen – Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 500,00 Euro.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten:
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.
Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:
Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Personenverkehr - Genehmigung
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Verkehr mit Mietwagen – Genehmigung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Eine direkte oder alternative Ansprechperson gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich doch an die Zentrale der Anlaufstelle oder besuchen Sie ggf. die Webseite.
Der Magistrat der
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37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
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