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Taxen- und Mietwagenangelegenheiten

Welche Gebühren fallen an?

Personenverkehr - Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 2.440,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.

Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.

Verkehr mit Mietwagen – Genehmigung
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 500,00 Euro.

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Was muss ich mitbringen?

Personenverkehr gewerblich - Genehmigung

  • Antrag (Formular ist erhältlich auf der Internetseite des zuständigen Regierungspräsidiums):
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigungen ggf. mit Zusatzbescheinigungen, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr (Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder)
  • Fahrzeugliste
  • evtl. Gesellschaftervertrag

Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:

  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr (Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder)

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Verkehr mit Mietwagen – Genehmigung

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten:

  1. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland) des Antragstellers
  2. ggf. Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Sitz, Anschrift)
  3. Antragsinhalt (Durchführung von Taxenverkehr; Anzahl, Art und Sitzplatzzahl der vorgesehenen Fahrzeuge)
  4. ggf. Personalien (siehe oben) der für die Führung der Geschäfte bestellten Person (-en)
  5. Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für die Durchführung von Taxenverkehr besitzt oder besessen hat
  6. Ort, Datum, Unterschrift

Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.
Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
  • Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer anderen in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) genannten Person. Bei Unternehmen, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung oder der Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

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37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
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  • Herud, Matthias Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiter

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 304T (0 56 51) 304-273Fax (0 56 51) 3 14 12
 

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