Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt spätestens am dritten Tag angezeigt werden.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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