Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten
(ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 96 Stunden zu erhalten. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.
Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein.
•Hauptwohnsitz Eschwege
•Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Standard-Reisepässe
Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)
Express-Reisepass
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Hier können sie online nachschauen, ob Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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