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Personalausweis

Der Personalausweis wird auf Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ausgegeben. Er zählt zu den fälschungssichersten
Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises.
Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal:
Personalausweisportal.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden. Eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten muss vorliegen, bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
•"den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat"
•den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
•den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
•den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
•anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

Der neue Ausweis ist in einem Zeitraum von ca. 2-3 Wochen abholbereit.

Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises

  • Hauptwohnsitz Eschwege
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
  • bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
  • Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
  • Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Was kostet der neue Personalausweis?

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Wie lange dauert es bis der neue Ausweis abholbereit ist:

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

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Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

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