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Dienstleistungen des Ortsgerichts

Infos

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien:
    Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

  • Sterbefallanzeige:
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der/die Ortsgerichtsvorsteher/in bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.
  • Sicherung des Nachlasses:
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen:
    Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mitzuwirken.
  • Schätzungen:
    Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

Kontakt

Fachbereiche / Einrichtungen


Telefon
(0 56 51) 3 04 - 2 28
Telefax
(0 56 51) 3 14 12
E-Mail-Adresse
Ortsgericht@eschwege-rathaus.de

Öffnungszeiten

Montag:
Dienstag:16.00–17.30 Uhr
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:

Und nach Vereinbarung.

Eine direkte oder alternative Ansprechperson gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich doch an die Zentrale der Anlaufstelle oder besuchen Sie ggf. die Webseite.

 
 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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