Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Ihr Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit wir jede Verwechslung ausschließen können. In der Regel sind mind. drei Angaben zur gesuchten Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere oder aktuelle Anschriften in Eschwege) erforderlich. Weiterhin ist anzugeben, ob die abgefragten Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur mit einer Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Sie müssen deshalb erklären, dass Ihnen die übermittelnden Daten zu der angefragten Person nicht zum Zweck der Werbung und des Adresshandels verwendet werden oder das Ihnen eine Einwilligung vorliegt. Bei einer erweiterten Auskunft sind Nachweise für das Vorliegen des berechtigten und rechtlichen Interesses zu erbringen
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
Werden weitere Daten benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende Daten umfassen:
10,00 €
Eine schriftliche Anfrage mit mind. drei Angaben zur gesuchten Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere oder aktuelle Anschriften in Eschwege)
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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