Für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Ist der Sterbefall im Standesamt Eschwege beurkundet, erhalten Sie auch einen Leichenpass im hiesigen Standesamt.
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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