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Kinderreisepass

Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden.
Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten
(also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber/zur Passinhaberin, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 Euro an Gebühren erhoben.

6,00 Euro fallen an bei der Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Was muss ich mitbringen?

Voraussetzungen für die Erstbeantragung, die Verlängerung und jede Aktualisierung: Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!
Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben.
Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Eschwege gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original notwendig

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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